29.01.2013 - 11 Freiwillige Ablöse von Umlegungsvorteilen und A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gibt eine kurze Erläuterung zur Beschlussvorlage.

 

Frau Kausch erkundigt sich, ob Erfahrungswerte vorliegen, wie viel Prozent die freiwillige Ablöse der Umlegungsvorteile und Ausgleichsbeträge in Anspruch nehmen.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass ca. 40 – 50 % davon Gebrauch machen.

Herr Baetke fragt an, ob es Anfragen zur Ratenzahlung bzw. Stundung gibt.

Der Bürgermeister informiert, dass bis jetzt noch keine Anfragen vorliegen, aber in anderen Umlegungsverfahren diese Möglichkeiten genutzt wurden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Eigentümern der Grundstücke im Blockbereich Gr. Seestraße/Behrensgang die Möglichkeit einer vorfristigen Ablöse des Umlegungsvorteils gem. § 58 Abs. 1 BauGB sowie des Ausgleichsbetrages gem. § 154 BauGB anzubieten.

 

Dabei werden Abschläge in Abhängigkeit vom Zahlungstermin wie folgt gewährt ..:

 

Zahlung bis zum 31.06.2013                            16 %

Zahlung bis zum 31.01.2014                            12,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2015                              9,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2016                              6 %

Zahlung bis zum 31.01.2017                              3 %

 

               

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14318&selfaction=print