21.01.2013 - 5 Freiwillige Ablöse von Umlegungsvorteilen und A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler erläutert den Sachverhalt.

 

Es wird der Hinweis gegeben, dass der letzte Absatz des Sachverhaltes sich auf § 56 Abs. 7 KV-MV (sog. Vollwertigkeitserklärung) bezieht und nicht wie angegeben auf Abs. 8.

 

In der Diskussion kommt die Fragen nach der Höhe der Gesamtsumme der Ausgleichsbeträge und einzelner Beträge für die Grundstücke auf.

 

Herr Prahler möchte diese Fragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantworten.

 

Die Finanzausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für eine Verschiebung der Vorlage, zur weiteren Diskussion, als TOP 8.1 in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung aus.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Eigentümern der Grundstücke im Blockbereich Gr. Seestraße/Behrensgang die Möglichkeit einer vorfristigen Ablöse des Umlegungsvorteils gem. § 58 Abs. 1 BauGB sowie des Ausgleichsbetrages gem. § 154 BauGB anzubieten.

 

Dabei werden Abschläge in Abhängigkeit vom Zahlungstermin wie folgt gewährt ..:

 

Zahlung bis zum 31.06.201316 %

Zahlung bis zum 31.01.201412,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2015  9,5 %

Zahlung bis zum 31.01.2016  6 %

Zahlung bis zum 31.01.2017  3 %

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14234&selfaction=print