10.12.2012 - 6 Beschluss zur vorerst befristeten Übernahme der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diskussion:

Die sich im Verlaufe der Diskussion ergebenden Fragen bezüglich der Vertragsgestaltung (Präambel, § 3, § 5) wurden weitestgehend durch Herrn Heinze beantwortet. Die vorgelegte Vereinbarung ist in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband und dem Landkreis entstanden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschliesst, ab 01.01.2013 für vorerst ein Jahr die Aufgaben der Gemeinde Roggenstorf, die sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern ergeben, auf Basis einer abzuschließenden Vereinbarung zu übernehmen. Die Gemeinde Roggenstorf zahlt der Gemeinde Mallentin eine Pauschale. Der Betrag wird vertraglich festgestellt.

 

Folgende Änderungen in der Vereinbarung werden vorgenommen:

 

  • Im § 3, Pflichten und Befugnisse, wird nach Satz 2 folgender Wortlaut eingefügt:

r diese Aufwendungen ist die Gemeinde Roggenstorf kostenpflichtig.“

 

  • § 4, Kostenregelung, letzter Satz wird wie folgt ergänzt:

Die Aufwandspauschale ist zum 30. März 2013 fällig.

 

  • § 5, Geltungsdauer erhält folgende Fassung:
    Diese Vereinbarung gilt vom 01.01.2013 an für ein Jahr.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Festlegungen:

Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Mallentin sowie sein Stellvertreter erhalten aufgrund der jetzt höheren Verantwortung ab 01.01.2013 eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. Diese Zahlungen sind in den Haushalt für 2013 mit aufzunehmen.

 

Herr Lubrecht,rgermeister der Gemeinde Roggenstorf, dankt den Gemeindevertretern für das entgegengebrachte Vertrauen und versichert, dass jederzeit eine Nachbesserung möglich ist, sollte sich diese Vereinbarung zum Nachteil der Gemeinde Mallentin entwickeln.

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