17.09.2012 - 6 Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Gägelow beschließt folgende Aufhebungssatzung:

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 51 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) erlässt die Gemeinde Gägelow mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2012 folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung der Gemeinde Gägelow über die Durchführung der Nummerierung der bebauten Grundstücke in der Gemeinde (Hausnummernsatzung) wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Die Aufhebungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gägelow, den ................

 

 

 

Wandel

Bürgermeister der

Gemeinde Gägelow

 

 

 

  1. Der Bürgermeister wird gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V beauftragt, die Aufhebungssatzung nach Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage