18.06.2012 - 13 Satzung über den vorhabenbezogener Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 18.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 für ein VW-Autohaus.
2. Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens ist im Verfahren nach § 13a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung vorzusehen. Im Verfahren der Innenentwicklung kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf eine Ausgleichs- und Ersatzregelung verzichtet werden.
3. Der Planbereich befindet sich im östlichen Stadtgebiet. Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Wismarsche Straße,
- im Osten durch den Grünen Weg (verbesserte Ortsdurchfahrt),
- im Süden durch Anlagen der Telekom,
- im Westen durch Wohnbebauung.
4. Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung der Errichtung eines Autohauses mit Schauraum, Werkstatt und Lager. Das Autohaus ist für Betrieb und Reparatur sowie für Service von VW-PKW und VW-Nutzfahrzeugen vorgesehen. Darüber hinaus ist Audi-Service vorgesehen. Im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Vorbereitung ist im westlichen Planbereich die Übergangszone zwischen dem vorhandenen Wohnen und dem Vorhabenstandort zu überprüfen. Die Anforderungen an den Schallschutz sind zu überprüfen und zu gewährleisten. Es ist eine Übergangszone auszugestalten.
5. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung im Verfahren nach § 13a BauGB anzupassen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
7. Die Stadt Grevesmühlen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das Beteiligungsverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
8. Im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu befragen.
9. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren (Darlegung). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
10. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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