15.03.2012 - 7 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 15.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Empfehlung des Bauausschusses:
- Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 35 "Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände" in Grevesmühlen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Planbereichsgrenzen sind aus der Übersicht ersichtlich. Das Plangebiet befindet sich am Westrand der Stadt Grevesmühlen, südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr Gelände. Die Planbereichsgrenzen werden begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,
- im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,
- im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,
- im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und eine junge Aufforstung.
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
- Die Stadt Grevesmühlen billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das Beteiligungsverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
- Im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange zu befragen.
- Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu informieren (Darlegung). Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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905 kB
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