01.03.2012 - 14 Antrag auf Errichtung und Betrieb von 3 Windkra...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Sachverhalt:

Bereits am 03.02.2011 hatte sich die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort  mit dem Antrag auf Errichtung und Betreib von 3 Windkraftanlagen und Demontage von 2 Windkraftanlagen in der Gemarkung Harmshagen befasst und im Ergebnis das gemeindliche Einvernehmen versagt (s. VO/09GV/2010-28).

Mit Schreiben vom 18.01.2012 (PE: 20.01.2012) wurde nun die Gemeinde Testorf-Steinfort durch das StALU Westmecklenburg zu den geänderten  Antragsunterlagen von Herrn Hermann Sievers um das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erneut ersucht.

 

Zum Inhalt der geänderten Antragsunterlagen:

Nach wie vor ist ein Repowering in 2 Schritten geplant:

In der Repoweringstufe 1 sollen die beiden südwestlich von Harmshagen geplanten WEA vom Typ ENERCON E-70 E4, WEA 2 auf den Flurstücken 66 (vormals auf dem Flurstück 65) und WEA 1 auf dem Flurstück 75 der Flur 1, Gemarkung Harmshagen, errichtet werden, während die 4 bestehenden Windenergieanlagen noch weiter betrieben werden. Durch die Verschiebung des Standortes der der WEA 2 hat sich auch die Zuwegung für die beiden Anlagen geringfügig verändert. Die Windenergieanlage WEA 2 liegt nunmehr im Windeignungsgebiet (s. Lagepläne). Ein ergänzender Fachbeitrag zum Naturschutz wurde vom Ingenieurbüro Stadt Land Fluss erstellt. Die Anlage WEA 2 ist jetzt ca. 70m vom geschützten Feuchtbiotop entfernt (s. Anlage).

 

Danach sollen in der Repoweringstufe 2  die beiden bestehenden nordwestlichen Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-40/6.44 (WEA 3.1 und WEA 3.2) repowert werden (Rückbau) und durch eine Windenergieanlage vom Typ ENERCON E-70 E4

(WEA 3) auf dem Flurstück 71 der Flur 1, Gemarkung Harmshagen, ersetzt werden.

 

Nach der Umsetzung der Repoweringstufen 1 und 2 würden am Standort Testorf 

5  Windenergieanlagen betrieben werden (2 alte WEA und 3 neue vom Typ E-70 E4)

Die 3 neuen WEA hätten jeweils eine Gesamthöhe von 148,5m (Nabenhöhe + ½ Rotordurchmesser).

 

Auch die Schallimmissions- und Schattenwurfprognose wurde überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst (s. Nachtrag v. 05.12.2011).

 

Ergebnis der Prüfung:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 2 „Windpark Am Gavesdiek“ als Sondergebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen eine Feinjustierung des im Regionalen Raumordnungsprogramm Westmecklenburg ausgewiesenen Eignungsraumes für Windenergieanlagen beabsichtigt. Dies ist der Gemeinde im 1. Anlauf jedoch nicht gelungen. Der Bebauungsplan Nr. 2 wurde mit Urteil des OVG Greifswald vom 03.08.2007 vorläufig außer Vollzug gesetzt und später für unwirksam erklärt. Der Gemeinde wurde vom OVG empfohlen ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Daraufhin hat die Gemeindevertretung  am 20.08.2007 die Aufstellung eines erneuten Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen und eine Veränderungssperre für die Dauer von 2 Jahren erlassen. Diese Veränderungssperre wurde mit Beschluss vom 25.08.2009 nochmals für 1 Jahr verlängert und ist am 28.08.2010 ausgelaufen.

Während dieser Zeit hat die Gemeinde einen Vorentwurf des B-Planes Nr. 2 unter Berücksichtigung der Hinweise des Ministeriums zu Abständen zu vorhandener Wohnbebauung und zu Biotopen gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bestimmt. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und aktueller Rechtssprechung hat die Gemeinde sich dann in der Sitzung am 04.02.2009 entschieden, das Verfahren  zur Aufstellung des B-Planes Nr. 2 nicht mehr weiter zu verfolgen / ruhen zu lassen.

 

Windenergieanlagen sind auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert.

 

Die geplanten 3 Windenergieanlagen WEA 1, WEA 2 und WEA 3 liegen im Geltungsbereich des Eignungsraumes für Windenergieanlagen Nr. 9 "Harmshagen" auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramms Westmecklenburg und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf-Steinfort.

 

Der zum Antrag vorliegende Nachtrag zur Schallimmissions- und Schattenwurfprognose vom 05.12.2011 (s. Anlage) sagt aus, dass es an zwei untersuchten  Immissionsorten in dem Nachtzeitraum nach Aussage des Gutachters geringfügige Überschreitungen von max. 1 dB erreicht werden. Des Weiteren verursacht bereits die Repoweringstufe 1 eine Überschreitung  des astronomisch maximal möglichen Schattenwurfs von 30 Std./Jahr bzw. 30 Min./Tag an 19 von 45 untersuchten Standorten der angrenzenden Wohnbebauung.

Es werden daher Schattenabschaltzeiten empfohlen.

 

Die Gemeinde geht davon aus, dass der Antragsteller die Einhaltung der Schattenabschaltzeiten zu überwachen hat und im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung dazu von der zuständigen Genehmigungsbehörde verpflichtet wird.

 

Nach ausgiebiger Prüfung des Antrages wird der Gemeindevertretung Testorf-Steinfort empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB für die geplanten Windenergieanlagen WEA 1, WEA 2 und WEA 3 zu erteilen.

 

Beschluss:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen

nach § 36 BauGB zum vorliegenden ergänzenden Genehmigungsantrag von Herrn Hermann Sievers, Gut Rosenhof, 23936 Harmshagen, vom 18.01.2012 (PE: 20.01.2012) auf wesentliche Änderung  genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß § 16 (1) BImSchG (Az: StALU WM 5712.0.106-5815097) wie folgt zu erteilen:

 

Für die geplanten Windenergieanlagen  WEA 1 auf dem Flurstück 75, WEA 2 auf dem Flurstück 66 und WEA 3 auf den Flurstück 71 der Flur 1 Gemarkung Harmshagen, wird das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 (1) BauGB erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               0

Nein- Stimmen:              6

Enthaltungen:              0

 

Damit ist dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

Begründung:

Die Gemeinde fordert auch weiterhin die Verschiebung des Windeignungsgebietes in östliche Richtung.

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Anlagen zur Vorlage

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