19.12.2011 - 8 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 19.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Petra Kolz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Vergnügungssteuer ist eine örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf der Basis des Kommunalabgabengesetzes und der Ortssatzung sowie der aktuellen Rechtsprechung erhoben.
Mit Beschluss vom 4. Februar 2009 hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass eine Besteuerung bei Geldspielautomaten nach Stückzahl (fester Steuersatz je Spielgerät) mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Indem dieser Maßstab weder die Einspielergebnisse noch den Einsatz der Spieler berücksichtige, sei er "strukturell nicht geeignet (...), den notwendigen Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler zu gewährleisten".
Da der Stückzahlmaß nicht mehr rechtmäßig ist, ist eine Änderung zwingend notwendig.
Seit dem Jahr 2007 sind in der Gemeinde Mallentin keine Geräteaufsteller mehr zu verzeichnen. Die Vergnügungssteuereinnahmen betragen somit derzeit 0,00 Euro.
Sollte es aber zu einer erneuten Aufstellung kommen, wäre die Spielgerätesteuersatzung der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin beschließt die als Anlage beigefügte
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Mallentin über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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158,3 kB
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2
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öffentlich
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173,7 kB
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3
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öffentlich
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79,3 kB
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