01.12.2011 - 6 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 4. Juli 2000 sind als gefährliche Hunde 12 Rassen in der aktuellen Hundesteuersatzung der Gemeinde Testorf-Steinfort aufgeführt. Die HundehVO M-V, zuletzt geändert am 8. Juni 2010, beinhaltet derzeit nur noch 4 Rassen, bei denen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Dazu zählen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Um die Rechtssicherheit für die Verwaltung und die Hundehalter zu erhöhen, ist die Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort der HundehVO M-V anzupassen. Auf Grund der Haushaltslage und dem damit verbundenen Haushaltssicherungskonzept ist die Anhebung der Steuersätze zu beschließen. Weiterhin wird empfohlen, die Gültigkeit der Steuermarken nicht zu begrenzen. Durch die Übersendung neuer Steuermarken alle 5 Jahre entstehen der Gemeinde Testorf-Steinfort unnötige Kosten.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Erhebung einer Hundesteuer mit folgender Änderung:

Der § 5 (Steuermaßstab und Steuersatz) Absatz 1 wird wie für den 2. und 3. Hund wie folgt geändert:

- für den 2. Hund                                                                        60,00 €

- für den 3. Hund und jeden weiteren Hund                            120,00 €

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10743&selfaction=print