03.02.2026 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Faasch erkundigt sich, ob Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

 

Frau Lenschow merkt an, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

 

Herr Schiffner ist der Ansicht, dass die Nutzung von EC-Karten Zahlung ein richtiger Schritt ist.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass dadurch auch die Möglichkeit geschaffen wurde, die öffentliche Toilette durchgehend nutzen zu können. Leider kam es schon am ersten Wochenende wieder zu Vandalismus Schäden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Toiletten der Stadt Grevesmühlen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  •     davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Mit dem Umbau der öffentlichen Toiletten Rathauplatz 2 /Schäfergang ist die Benutzung der Toiletten nur bei vorheriger Zahlung eines Euros möglich. Um die Höhe des Entgelts verbindlich und rechtssicher zu regeln, ist eine Entgeltordnung zu beschließen. Es handelt sich dabei um ein privatrechtliches Entgelt, welches marktüblich festgelegt werden kann. Einer Gebührenkalkulation bedarf es nicht. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1025747&selfaction=print