11.12.2025 - 6 Entgeltordnung für die Nutzung des Sportlerheim...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 11.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Nataly Peschke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Mitglieder der Gemeindevertretung beraten zum Nutzungsentgelt.
Eine Nutzungsgebühr in Höhe von 15,00 €/Stunde findet allgemeine Zustimmung.
Anhand des Nutzungsplans soll eine monatliche Abrechnung der Nutzungsgebühren erfolgen.
Eine Gebührenermäßigung/-erlass für Kinder- und Jugendgruppen ist angedacht.
Es kommt die Frage auf, ob zwischen der Ortsansässigkeit des Vereins oder der Ortsansässigkeit der Kinder unterschieden werden soll.
Der Bürgermeister vertritt die Ansicht, dass auch der Verein Testorf-Upahl als ortsansässig einzustufen ist.
Herr Achilles ist anderer Meinung und findet die Geschäftsstelle sei entscheidend.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Entgeltordnung für die Nutzung des Sportlerheims von der Verwaltung soweit vorbereiten zu lassen. Die Festlegung, welcher Verein gemeindeeigen ist und welcher nicht, kann in einer nächsten Sitzung anhand der aktuellen Liste der Vereine festgelegt werden.
Frau Scheiderer regt an, in der Entgeltordnung eine verbindliche Regelung für den Umgang mit nicht genutzten, gebuchten Zeiten durch Vereine festzuhalten.
In der Entgeltordnung soll festgehalten werden:
- keine gewerbliche Nutzung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl möchte für die Nutzung des Sportlerheims in Upahl ein Nutzungsentgelt erheben. Dieses soll für gemeindefremde (Sport)Vereine greifen
Für gemeindeeigene (Sport)Vereine wird kein Entgelt erhoben.
Folgende Möglichkeiten werden diskutiert:
Nutzung Sportplatz: 15,00 €/Stunde
Nutzung Sportlerheim: 15,00 €/Stunde
Nutzung Sportplatz und Sportlerheim: 15,00 €/Stunde
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271 kB
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2
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(wie Dokument)
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210,9 kB
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