06.10.2025 - 11 Annahme von Zuwendungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt  die Annahme von Zuwendungen für das Stadtfest 2025 gemäß anliegender Übersicht.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. 

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird. Darunter entscheidet ab einer Wertgrenze von 100 Euro der Hauptausschuss.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1023773&selfaction=print