25.09.2025 - 6 Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Greve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage. Mit dieser Vereinbarung wird die Bahnquerung und die Herstellung der Schmutzwasserleitung geregelt. Somit kann die Planung fortgeführt werden, um für die Ansiedlung eines Investors startklar zu sein.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertreter stimmen dem Abschluss des 1. Nachtrags der Erschließungsvereinbarung zum Interkommunalen Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen vom 16.01.2023 für die weiteren Planungsleistungen, die Maßnahmen der Bahnquerung und Leitungsbau im B-Plan West I zu. 

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Abstimmungsergebnis Stadtvertretung Grevesmühlen:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

15

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3

 

Abstimmungsergebnis Gemeindevertretung Upahl:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen als Erschließer hat mit Vertrag vom 16.01.2023 eine Vereinbarung zur äußeren Erschließung mit dem ZVG geschlossen. Dieser beinhaltet die Regelung der Leistungsphase 1 - 4. 

Aufgrund der schnellstmöglichen Ansiedlung eines potentiellen Investors plant die Stadt die Umsetzung der Teilerschließung im B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen für 2026. Parallel hat die Trägerbeteiligung für die äußere Erschließung ergeben, dass die notwendige Bahnquerung aus Kostengründen im Jahr 2025 durchgeführt werden sollte. Auch erfolgt noch 2025 die Erschließung vom B-Plan West I, in dem die Abwasserleitung für den Großgewerbestandort verlegt werden muss.

Diese Maßnahmen sind beiden B-Plänen des Großgewerbestandortes zugeordnet. Die voraussichtlichen Kosten betragen 944.715,91 €. Die Aufteilung der Kosten erfolgt gemäß Kooperationsvereinbarung 22 % Upahl (ca. 207.837 €) und  78 % Grevesmühlen (ca. 736.878 €). Die Kosten sind in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2025 und 2026 enthalten.

Der Nachtrag zum Erschließungsvertrag ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Gemäß Kooperationsvereinbarung ist nur die Stadt Grevesmühlen Vertragspartner des ZVG.

 

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Anlagen zur Vorlage