30.09.2025 - 12 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. 

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft per 30.06.2025 der Stadt Grevesmühlen zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage