15.09.2025 - 7 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert die Informationsvorlage. Sie weist darauf hin, dass es sich um eine Stichtagsbetrachtung per 30.06.2025 handelt.

Mittlerweile ist der 1. Nachtragshaushalt 2025 des Landkreises rechtskräftig geworden und die Kreisumlagebescheide mit dem auf 43,5% erhöhten Umlagesatz sind eingegangen. Allerdings war zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes der Stadt Grevesmühlen 2025 noch von einer Kreisumlage von 44 % auszugehen, so dass sich hieraus kein weiterer Handlungsbedarf ergibt.

 

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Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. 

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Anlagen zur Vorlage