23.06.2025 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

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Wortprotokoll

Frau Lenschow und Herrn Prahler geben einige Erläuterungen zu den Besonderheiten dieses Jahresabschlusses.

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 02.01.2025.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. 

Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst. 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage