13.05.2025 - 9 B-Plan Nr. 39 - Sagewer...

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Wortprotokoll

 

Herr Baetke spricht die Festsetzungen des B-Plans an und erkundigt sich, ob es zu den Einfriedungen links und rechts der Grundstücke in der Vergangenheit Diskussionsbedarf gab.

 

Der Bürgermeister nennt hierzu ein Beispiel aus Neu Degtow. Wenn es keine Festsetzungen gibt, ist erlaubt, was grundsätzlich zulässig ist. Für den B-Plan Nr. 39 ist ein Lärmschutzwall vorgesehen. Jede Festsetzung muss auch kontrolliert werden. Hier wird an den gesunden Menschenverstand appelliert und sieht keinen Bedarf an weitergehenden Festsetzungen.

 

Herr Schiffner merkt an, dass hier lange gerungen wurde, um die vielen Interessen miteinander zu vereinbaren. Aus seiner Sicht ist es ein gelungenes Ergebnis und muss fortgeführt werden.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 39 „Sägewerk“ mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt den Bebauungsplan Nr. 39 „Sägewerk“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Umweltbericht wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplans Nr. 39 „Sägewerk“ gemäß Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen.

4. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 04.04.2022 den 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 gebilligt. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 22.06.2022 bis zum 03.08.2022 veröffentlicht. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen kann nun den Satzungsbeschluss fassen und die Begründung inkl. Umweltbericht billigen.

 

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Anlagen zur Vorlage