10.04.2025 - 15 Diskussion über eine Plakatierungssatzung für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister zeigt anhand von Luftaufnahmen die ausgewählten gemeindeeigenen Flächen, die zur Verfügung gestellt werden, um Plakatierung zu ermöglichen.

 

Herr Broose fragt, wer für die Plakate in der Haftungspflicht steht?

 

Der Bürgermeister antwortet, dass der Plakatierende dafür haftet.

 

Herr Reimann möchte wissen, wie es sich mit dem Banner zwischen den Fahnenmasten vor dem Gemeindezentrum verhält.

 

Frau Scheiderer macht darauf aufmerksam, wenn dort nur für gemeindeeigene Veranstaltungen geworben wird, benötigt es keine Regelung in der Plakatierungssatzung.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Plakatierungssatzung für die Gemeinde Upahl, wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist inklusive redaktioneller Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Für das Gemeindegebiet soll eine einheitliche Regelung zu Plakatierungen gefunden werden.

Dazu hat die Verwaltung den Entwurf in der Anlage vorbereitet. Die Gemeindevertretung soll hierzu Anregungen und Änderungsvorschläge einbringen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1021603&selfaction=print