10.04.2025 - 13 Folgevertrag über die Reservierung und den Erwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 10.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Regine Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Mit dem Vorhaben „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Grevesmühlen“ hat die Stadt Grevesmühlen den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Erwerb von voraussichtlich 800.000 Kompensationsflächenäquivalenten (Ökopunkten) auszugleichen.
Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern als Flächenagentur hat der Stadt diese Ökopunkte im Bereich Selmsdorf zur Verfügung gestellt. Der mit Beschluss VO/10GV/2022-0583 abgeschlossene Vertrag hatte eine Laufzeit bis 30.06.2023 und konnte nur maximal 2 mal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit Erlangen der Rechtskraft des B-Plans Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen sind 366.592 Öko-Punkte festgesetzt. Demnach stehen für den B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Upahl bis zum 30.06.2025 noch 433.408 Öko-Punkte zur Verfügung.
Die Landesforst M-V hat den Abschluss eines Folgevertrags zu den derzeit aktuellen Konditionen vorgeschlagen. Der Preis pro Öko-Punkt in der betroffenen Landschaftszone "Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte" beträgt derzeit 2,85 €/Öko-Punkt netto.
Der erste kostenpflichtige Reservierungszeitraum läuft dann bis zum 30.06.2026. Hierfür ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2% des vereinbarten Kaufpreises der vereinbarten Ökopunkte zzgl der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
Der Kauf- und der Reservierungsbetrag werden zwischen der Stadt Grevesmühlen und der Gemeinde Upahl gemäß Kooperationsvereinabrung aufgeteilt.
