10.04.2025 - 14 Beschluss einer Nutzungsordnung für die Sportst...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nach dem Beschluss der Nutzungsordnung die Gebührensatzung in einer nächsten Gemeindevertretersitzung beschlossen werden kann.

 

 

Herr Achilles unterbreitet einen Änderungsvorschlag zum Entwurf der Nutzungsordnung unter § 6 Absatz 5: Streichung der Worte „vereinseigener und sonstiger“, da die Vereine Gegenstände/Materialen in der Sportstätte lagern dürfen.

 

Es wird sich darauf geeinigt, dass die vereinseigenen Gegenstände und Materialien nur mit Zustimmung des Hallenwartes an den ausgewiesenen Stellen gelagert werden dürfen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt eine Nutzungsordnung für die Sportstätten der Gemeinde Upahl, wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist mit folgender Änderung unter § 6 Absatz 5: Die Lagerung von vereinseigenen Gegenständen und Materialien ist nur mit Zustimmung des Hallenwarts an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Mit der Nutzungsordnung sollen einheitliche klare Regeln für die Nutzung der Sportstätten der Gemeinde Upahl festgelegt werden. Zudem wird damit den Sportstättenwarten und dem Bürgermeister die Möglichkeit gegeben, Fehlverhalten von Nutzerinnen und Nutzern zu sanktionieren. Dies dient einerseits dem Schutz von Gemeindeeigentum andererseits aber auch dem Schutz von Nutzerinnen und Nutzern, die sich angemessen und regelkonform verhalten. Abschließend enthält die Nutzungsordnung eindeutige Aussagen zu Haftungsfragen, die im Falle von Schadenseintritten Klarheit bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen schaffen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1021595&selfaction=print