20.02.2025 - 9 Beteiligungsverfahren zur Anpassung der Satzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 20.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung einigt sich darauf die Stellungnahme mit einem Änderungswunsch zu beschließen:
Um den Eltern der schulpflichtigen Kinder in allen Ortsteilen der Gemeinde Upahl größtmögliche Flexibilität einzuräumen, sollte in der Neufassung der Satzung eine Wahlmöglichkeit für den Besuch der Grundschulen und Regionalen Schulen in Grevesmühlen und Mühlen Eichsen eingeräumt werden. Den einzelnen Schulen sollte die Gemeinde Upahl mit einer Aufzählung sämtlicher Ortsteile zugeordnet werden.
HerrAchilles fragt an, welche Schüler aus der Gemeinde Upahl wo zur Schule gehen.
Auftrag an die Verwaltung: Erbitten Übersicht, wieviele Kinder aus der Gemeinde Upahl in welche Schule gehen.
Beschluss:
Der Bürgermeister der Gemeinde Upahl wird beauftragt, folgende Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zur Anpassung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zum Schuljahr 2025/26 abzugeben:
"Die ehemaligen Gemeinden Upahl und Plüschow haben in Ihrem Gebietsänderungsvertrag vom 28.09.2018 unter § 12 Kindertagesstätten/Schulen festgelegt, dass sich die Gemeindevertretung für die Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler der vergrößerten Gemeinde Upahl zu denselben Schuleinzugsbereichen der Grundschule Fritz Reuter und der Regionalen Schulein der Stadt Grevesmühlen einsetzen" soll.
Um den Eltern der schulpflichtigen Kinder in allen Ortsteilen der Gemeinde Upahl größtmögliche Flexibilität einzuräumen, sollte in der Neufassung der Satzung eine Wahlmöglichkeit für den Besuch der Grundschulen in Grevesmühlen (Grundschule Fritz Reuter und Grundschule auf dem Schulcampus) und Mühlen Eichsen eingeräumt werden.“
Die Gemeindevertretung einigt sich darauf die Stellungnahme mit einer zusätzlichen Änderung zu beschließen:
Um den Eltern der schulpflichtigen Kinder in allen Ortsteilen der Gemeinde Upahl größtmögliche Flexibilität einzuräumen, sollte in der Neufassung der Satzung eine Wahlmöglichkeit für den Besuch der Grundschulen und Regionalen Schulen in Grevesmühlen und Mühlen Eichsen eingeräumt werden. Den einzelnen Schulen sollte die Gemeinde Upahl mit einer Aufzählung sämtlicher Ortsteile zugeordnet werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.01.2025 wurde die Gemeinde Upahl aufgefordert, zur Anpassung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zum Schuljahr 2025/26 eine Stellungnahme abzugeben.
Die ehemaligen Gemeinden Upahl und Plüschow haben in Ihrem Gebietsänderungsvertrag vom 28.09.2018 unter § 12 Kindertagesstätten/Schulen festgelegt, dass sich die Gemeindevertretung für die Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler der vergrößerten Gemeinde Upahl zu denselben Schuleinzugsbereichen der Grundschule Fritz Reuter und der Regionalen Schule in der Stadt Grevesmühlen einsetzen soll. Um den Eltern der schulpflichtigen Kinder in allen Ortsteilen der Gemeinde Upahl größtmögliche Flexibilität einzuräumen, sollte in der Neufassung der Satzung eine Wahlmöglichkeit für den Besuch der Grundschulen in Grevesmühlen (Grundschule Fritz Reuter und Grundschule auf dem Schulcampus) und Mühlen Eichsen eingeräumt werden.
Anlagen zur Vorlage
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