17.02.2025 - 10 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 17.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dana Freytag
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Durch den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine wurde in einer früheren Amtsausschusssitzung die Umstellung der Beitragserhebung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren nach Nutzungsarten angeraten.
Die Umstellung der Gebühren nach Nutzungsarten erfordert eine Neukalkulation der Gebühren sowie eine Neufassung der Satzung.
Die Neukalkulation beinhaltet auch die angekündigkte Beitragserhöhung des jährlich zu zahlenden Beitrages an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine um voraussichtlich 16.036,47 € im Vergleich zum Vorjahr. Diese Erhöhung resultiert aus der Anhebung des Zuschlages für versiegelte Flächen von 350 % auf 600 % sowie der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes von 9,30 € auf 10,00 €.
Der allgemeine Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes Wallensteingraben-Küste hat sich von 5,00 € auf 6,70 € erhöht. Der Zuschlag für bebaute Flächen wurde hier von 250 % auf 350 % und der Zuschlag für Verkehrsflächen von 350 % auf 600 % angehoben.
Daraus resultiert eine jährliche Erhöhung der Zahlungen der Stadt Grevesmühlen an den Wasser- und Bodenverband Walleinsteingraben-Küste seit dem Jahr 2023 um 3.769,40 €.
In diesem Zuge wurde die Kalkulation der Verwaltungsgebühr überprüft. Gegenüber der letzten Kalkulation im Jahr 2022 erhöht sich die Verwaltungsgebühr von bisher 1,86 €/ha auf 1,99 €/ha und Jahr.
Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:
für den Verband „Stepenitz-Maurine“
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Nutzungsarten |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
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Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, Steinbruch, Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche ohne Zuschlag (Ackerland, Grünland, Gartenland, Weingarten, Obstplantage), Friedhof, Heide, Moor |
- |
13,86 |
|
Wohnbaufläche, Verkehrsfläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung (Gebäude- und Freifläche Mischnutzung Wohnen und Land- und Forstwirtschaft), Fläche besonderer funktionaler Prägung |
600 % Zuschlag |
76,86 |
|
Landwirtschaftsfläche Brachland, Wald, Gehölz, Sumpf, Unland, Stehendes Gewässer |
50 % Abschlag |
8,61 |
|
Fließgewässer, Hafenbecken |
80 % Abschlag |
5,46 |
für den Verband „Wallensteingraben-Küste“
|
Nutzungsart |
Zu-/Abschlag |
Gebührensatz in €/ha |
|
Landwirtschaft |
- |
10,36 |
|
Verkehr |
600 % Zuschlag |
60,61 |
|
Siedlung |
350 % Zuschlag |
39,68 |
|
Wald/Gehölz, Heide/Moor/Sumpf, Unland/Vegetationslose Fläche |
50 % Abschlag |
6,18 |
|
Gewässer |
90 % Abschlag |
2,83 |
vorher:
- 1,86 € für Flächen unter 1 ha
- 13,28 €/ha für Flächen über 1 ha
Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,5 kB
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6,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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5,2 kB
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