16.12.2024 - 4 Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Mo., 16.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Wortprotokoll
Herr Schiffner erkundigt sich nach der Auslastung des Gewerbegebietes Wismar/Hornstorf und dem bestehenden Gewerbegebiet An der Silberkuhle in Upahl.
Herr Kopp geht in seiner Antwort als erstes auf das Gewerbegebiet An der Silberkuhle in Upahl ein. Hier ist es bis 2017 auf Grund nicht vorhandener personeller Kapazitäten zu Engpässen in der Vermarktung gekommen.
18:39 Uhr – Herr Zachey erscheint. Somit sind 19 Stadtvertreter anwesend.
Als nächstes geht Herr Kopp auf den Gewerbestandort Wismar/Hornstorf ein. Dieser hat eine deutlich längere Vorlaufzeit, was die Planung und Umsetzung angeht und der Standort ist für die Unternehmen auf Grund der Nähe zum Autobahnkreuz und zum Seehafen lukrativer.
Herr Böckmann erkundigt sich nach den Erschließungskosten. Er habe am 14.11.2024 in der Zeitung gelesen, dass sich diese auf 31 Mio € belaufen sollen. Weiterhin möchte er gerne wissen, wie viele Fördermittel hierzu beantragt und bewilligt worden sind und wie viel die Gemeinde Upahl zahlen muss.
Herr Prahler führt hierzu aus, dass nicht alle Ausgaben förderfähig sind. Es sind aber 2 Förderanträge gestellt. Einen für die Erschließung und einen für die Planungsleistungen. Für die Erschließung sind 85% in Aussicht gestellt, diese bekommen Grevesmühlen und Upahl nur, wenn das Investment mit +-0 beendet wird. Das kann erst nach den Grundstücksverkäufen berechnet werden. Demzufolge ist hierzu keine Aussage möglich. Lediglich die geplanten Kosten können mitgeteilt werden. Hierzu wird Herr Böckmann die Antwort per Post bekommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt folgenden Beschluss der Stadt Grevesmühlen zustimmend zur Kenntnis:
1. Die Stadtvertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: S. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung und dem Teil B - Text sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung (inkl. Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 49 wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 49 will die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO im Süden des Stadtgebietes schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage, auch nach größeren Gewerbeflächen.
Der Entwurf der Planung wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.01. bis zum 09.03.2024 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kam es
zu folgenden Anpassungen der Planung:
• Die Festsetzung 1.6 wurde zur eindeutigen Auslegung neu formuliert.
• Eine Festsetzung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Funkantennen wurde aufgenommen.
• Festsetzungen zu ggf. entstehenden Böschungen wurden aufgenommen.
• Die internen Kompensationsmaßnahmen wurden auf Hinweis der unteren Naturschutzbehörde angepasst.
• Photovoltaikfassaden an südlichen Außenwänden wurden für unzulässig erklärt.
Da es sich um Anpassungen handelt, die auf Hinweisen aus der Behördenbeteiligung resultieren und mit denen keine Belange erstmalig oder stärker berührt werden, ist keine erneute Veröffentlichung erforderlich. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 49 als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
691,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
4,1 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
10,5 MB
|
