12.12.2024 - 8 Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewer...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Hufmann erläutert die wesentlichen Punkte der Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Eine Bürgerin meldet sich zur Thematik zur Wort und kritisiert, dass das Projekt trotz der wenigen zutreffenden Punkte umgesetzt werden soll.

 

Herr Hufmann erklärt, dass der 10-Punkte Katalog ein landesplanerisches Instrument ist. Er erläutert, dass sich mit allen Stellungnahmen auseinandergesetzt wurde und der Landesplanung nachgekommen wurde.

 

Frau Frahm berichtet von ihrem Schriftverkehr mit Agrarminister Backhaus zum Thema schutzwürdige Flächen. Auf ihr zweites Schreiben wartet sie seit längerer Zeit auf Antwort.

 

Herr Voß dankt dem Planungsbüro für die geleistete Arbeit und hofft, dass nichts vergessen wurde. Zum Wortbeitrag der Bürgerin merkt er an, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann dagegen klagen.

 

Ein Bürger spricht die Dachbegrünung an, welche zu einem verzögerten Wasserablauf führen soll. Bei den Dächern mit Photovoltaik wäre dies aber nicht der Fall.

 

Herr Hufmann erläutert, dass auch auf den Gründächern PV-Anlagen zu installieren sind. Dies ist aber auch mit statischen Problemen verbunden.

 

Frau Frahm kritisiert, dass dies dann auch teurer ist.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt folgenden Beschluss der Stadt Grevesmühlen zustimmend zur Kenntnis:

1. Die Stadtvertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: S. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 

3. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung und dem Teil B - Text sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung (inkl. Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 49 wird gebilligt. 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 49 will die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO im Süden des Stadtgebietes schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage, auch nach größeren Gewerbeflächen.

Der Entwurf der Planung wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.01. bis zum 09.03.2024 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kam es

zu folgenden Anpassungen der Planung:

• Die Festsetzung 1.6 wurde zur eindeutigen Auslegung neu formuliert.

• Eine Festsetzung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Funkantennen wurde aufgenommen.

• Festsetzungen zu ggf. entstehenden Böschungen wurden aufgenommen.

• Die internen Kompensationsmaßnahmen wurden auf Hinweis der unteren Naturschutzbehörde angepasst.

• Photovoltaikfassaden an südlichen Außenwänden wurden für unzulässig erklärt.

Da es sich um Anpassungen handelt, die auf Hinweisen aus der Behördenbeteiligung resultieren und mit denen keine Belange erstmalig oder stärker berührt werden, ist keine erneute Veröffentlichung erforderlich. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die  planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 49 als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1020086&selfaction=print