11.11.2024 - 11 Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 11.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- konstituierenden Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: S. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Der Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 49 „Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung und dem Teil B - Text sowie den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung (inkl. Umweltbericht) zum Bebauungsplan Nr. 49 wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Janke stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert diese.
Herr Prahler sagt, dass bereits vor Jahren ein Beschluss gefasst wurde, dass die Stadt Grevesmühlen Ökopunkte als Augleich in der Gemeinde Selmsdorf erwerben kann. Aufgrund der Tatsache, dass auf einem Teil des Bebauungsplanes ein Kranichpaar brütet, muss eine Ersatzbrutfläche geschaffen werden.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 49 will die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO im Süden des Stadtgebietes schaffen. Sie reagiert damit auf die anhaltende Nachfrage, auch nach größeren Gewerbeflächen.
Der Entwurf der Planung wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.01. bis zum 09.03.2024 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die Behörden, Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kam es
zu folgenden Anpassungen der Planung:
• Die Festsetzung 1.6 wurde zur eindeutigen Auslegung neu formuliert.
• Eine Festsetzung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von Funkantennen wurde aufgenommen.
• Festsetzungen zu ggf. entstehenden Böschungen wurden aufgenommen.
• Die internen Kompensationsmaßnahmen wurden auf Hinweis der unteren Naturschutzbehörde angepasst.
• Photovoltaikfassaden an südlichen Außenwänden wurden für unzulässig erklärt.
Da es sich um Anpassungen handelt, die auf Hinweisen aus der Behördenbeteiligung resultieren und mit denen keine Belange erstmalig oder stärker berührt werden, ist keine erneute Veröffentlichung erforderlich. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 49 als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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16 MB
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4
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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