04.11.2024 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2024.  

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2024 zuzustimmen.

          

 

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Abstimmungsergebnis: Die Mitglieder stimmen einstimmig ab.

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Die 1. NHH-Satzung und der 1. Nhh sind allen Ausschussmitgliedern zugegangen. Aufgetretene Fragen werden in der Sitzung beantwortet.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Wertgrenzen hierzu sind in der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 festgelegt.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1019727&selfaction=print