10.10.2024 - 9 Umsetzung EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 ist die Stadt Stadt Grevesmühlen in der Pflicht einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt  Grevesmühlen gemäß Anlage.

 

2. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes und die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) zur Verfügung gestellten Lärmkarten sind öffentlich auszulegen. Die Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange sind von der

Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes aufzufordern. Die Unterlagen sind während des Auslegungszeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Stadt Grevesmühlen einzustellen.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftrag, die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussion BA:

Der Bürgermeister führt kurz zur den wichtigsten Punkten der Beschlussvorlage aus. Da der Bauausschuss im September verschoben wurde, wurde diese Vorlage bereits im Hauptausschuss und schlussendlich in der Stadtvertretung beschlossen.

Herr Gaburek spricht sich für eine 50 km/h Zone auf der B 105 zwischen Treppe zum Ploggensee und Kreuzung beim PennyMarkt aufgrund von Lärmemmissionen aus.

Einige Mitglieder des BA sehen die 70 km/h Zone eher nicht kritisch.

Herr Prahler teilt mit, dass für eine ev. Geschwindigkeitbegrenzung auf einer Bundesstraße die Stadt nicht zuständig ist. Das Straßenbaumt wäre hier in der Pflicht.

Er sichert jedoch eine Prüfung bzw. Nachfrage beim Straßenbauamt zu.

→ Auftrag ans Ordnungsamt

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Entsprechend den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurden zum 30.06.2012 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3

Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten durch das LUNG M-V erstellt. Diese Lärmkarten werden alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert.

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden auch für weniger befahrene Bundes- und Landesstraßen sowie Kreis- und Gemeindestraßen ergänzt, die auch lärmrelevant sind, jedoch nicht den §§ 47a-f BImSchG unterliegen. Die Kommunen sind in der Pflicht bei erheblichen Konflikten einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen. Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden wird die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes bei Betroffenheiten ab den Auslösewerten LDEN ≥ 65 dB(a) und LNight ≥ 55 dB(A) empfohlen.

 

In der Stadt Grevesmühlen sind folgende Hauptverkehrsstraßen davon betroffen:

 

- Badstüberbruch und weiterführend die B 105 bis zum Grünen Weg

- Santower Straße

- Am Lustgarten

- Schweriner Straße

- Schweriner Landstraße

 

Wegen der bestehenden Defizite bei der Lärmaktionsplanung hatte die EU-Kommission mit Datum vom 30.09.2016 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Kommt Deutschland seinen EU-rechtlichen Pflichten nicht nach, droht in letzter Konsequenz

die Verhängung hoher Zwangsgelder. Die Stadt ist somit in der Pflicht einen Lärmaktionsplan schnellstens aufzustellen.

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Anlagen zur Vorlage