15.07.2024 - 8 Beschluss über die 5. Satzung zur Änderung der ...

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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer stellt die wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vor.

Diese sind auf Grund der Änderung der Kommunalverfassung notwendig.

 

Herr Baetke beantragt die Änderung des § 10 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen. Aus seiner Sicht ist der Höchstsatz für die Stellvertreter der Bürgermeister zu hoch. Er schlägt eine Anpassung der Aufwandsentschädigung auf 350€ vor.

 

Herr Krohn unterbreitet den Vorschlag die Aufwandsentschädigung auf 450€ anzupassen.

 

Frau Kausch merkt an, dass es unterschiedliche Formulierungen innerhalb der Hauptsatzung bei den Begriffen „der Bürgermeisterin oder der Bürgermeister“ gibt und sie bittet um Vereinheitlichung.

 

Herr Grosser schlägt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 560€ vor.

 

Herr Baetke schlägt einen Kompromiss von 400€ vor.

 

Herr Krohn ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

Über den Änderungsantrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Im Juni 2024 traten umfangreiche Änderungen der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft und auch die Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (EntschVO M-V) ist hinsichtlich der möglichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen angepasst worden. Beides führt dazu, dass die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen vom 27.06.2019 geändert werden muss bzw. hinsichtlich der auszuzahlenden Aufwandsentschädigungen geändert werden kann.

 

In der beiliegenden Synopse sind die gesetzlich notwendigen oder möglichen Änderungen abgebildet und zur leichteren Auffindbarkeit rot dargestellt. Die Angaben zur Höhe der Aufwandsentschädigungen entspricht den möglichen neuen Höchstsätzen nach der EntschVO M-V.

  

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1018103&selfaction=print