11.07.2024 - 9 Beschluss über die 3. Satzung zur Änderung der ...

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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung beantragt eine Änderung der Hauptsatzung zum § 6 Absatz 5. Es ist gewünscht das Ausschusssitzungen künftig auch öffentlich stattfinden können.

Dieser Vorschlag wird durch die Verwaltung geprüft.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Upahl beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie sie der Anlage als Entwurf zu entnehmen ist.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Juni 2024 traten umfangreiche Änderungen der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Kraft und auch die Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (EntschVO M-V) ist hinsichtlich der möglichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen angepasst worden. Beides führt dazu, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Upahl vom 28.12.2018 geändert werden muss bzw. hinsichtlich der auszuzahlenden Aufwandsentschädigungen geändert werden kann.

 

In der beiliegenden Synopse sind die gesetzlich notwendigen oder möglichen Änderungen alle abgebildet und zur leichteren Auffindbarkeit rot dargestellt. Die Angaben zur Höhe der Aufwandsentschädigungen entspricht den möglichen neuen Höchstsätzen nach der EntschVO M-V.

 

  

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1018087&selfaction=print