11.03.2024 - 6 Beschluss über die Aufwandsentschädigungen der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 11.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler erläutert den Sachverhalt. Außerdem erklärt er kurz, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung anhand eines Punktesystems berechnet worden ist.
Herr Faasch fragt nach der vorherigen Höhe der Aufwandsentschädigung. Der Wehrführer erhielt zuvor beispielsweise rund 250 € / 270 €, antwortet Herr Prahler.
Frau Kausch erkundigt sich, ob die Aufwandsentschädigung versteuerungspflichtig ist. Die Frage kann Herr Prahler nicht mit Sicherheit beantworten. Er denkt, dass der Steuerfreibetrag hier unter anderem eine Rolle spielt.
Sachverhalt:
Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.
Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.
Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:
Wehrführung: 400,00 Euro/ monatlich
Stellv. Wehrführung: 200,00 Euro/ monatlich
Jugendfeuerwehrwart/ Jugendfeuerwehrwartin: 125,00 Euro/ monatlich
Gerätewart/Gerätewartin: 100,00 Euro/ monatlich
Gruppenführer/Gruppenführerin: 50,00 Euro/ monatlich
Schriftwart/Schriftwartin: 25,00 Euro/ monatlich
Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter 25,00 Euro/ monatlich
Die Mehrkosten zum Vorjahr liegen bei 5.400 Euro und werden über den Nachtragshaushalt 2024 eingeplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632,9 kB
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