25.04.2024 - 10 Beschluss über die Aufwandsentschädigungen der ...

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Wortprotokoll

 

Frau Burmeister erläutert die Gründe für die Erstellung dieser Beschlussvorlage.

Der BM schlägt vor, alle Ortsfeuerwehren gleich zu behandeln und bittet daher, die Höchstsätze der Entschädigung für die Ortswehren anzusetzen.

Der Bürgermeister informiert, dass alle Sätze innerhalb der Feuerwehren diskutiert wurden und die Mitglieder damit einverstanden sind.

Dem Vorschlag des BM wird einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigungen wie vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.

Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.

 

Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:

 

Gemeindewehrführung:      295,00 Euro/ monatlich

Stellv. Gemeindewehrführung:     147,50 Euro/ monatlich

(derzeit keine Auszahlung, da Doppelfunktion Ortswehrführer Upahl)

Ortswehrführung Upahl:      200,00 Euro/ monatlich

Stellv. Ortswehrführung Upahl:     100,00 Euro/ monatlich

Ortswehrführung Plüschow/Naschendorf:    200,00 Euro/ monatlich

Stellv. Ortswehrführung Plüschow/Naschendorf:   100,00 Euro/ monatlich

Ortswehrführung Hanshagen:     200,00 Euro/ monatlich

Stellv. Ortswehrführung Hanshagen:    100,00 Euro/ monatlich

 

Jugendfeuerwehrwart/Jugendfeuerwehrwartin:  je 125,00 Euro/ monatlich

Gerätewart/Gerätewartin:     je 100,00 Euro/ monatlich

Gruppenführer/Gruppenführerin:      je 50,00 Euro/ monatlich

Schriftwart/Schriftwartin:       je 25,00 Euro/ monatlich

Sicherheitsbeauftragter/Sicherheitsbeauftragte:    je 25,00 Euro/ monatlich

 

Die Mehrkosten pro Jahr betragen ca. 11.200 Euro.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1016238&selfaction=print