15.02.2024 - 10 Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 zu erweitern. Der Geltungsbereich mit einer Größe von 3,5 ha umfasst die Flurstücke 169/3 (teilw.), 194 (teilw.), 195 (teilw.), 196/1, 196/2 (teilw.), 197/3, 199, 200, 201/1, 202, 204 (teilw.), 211/1, 211/2, 212 und 236/2 (teilw.) der Flur 1 Gemarkung Plüschow. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
3. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den ergänzenden Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat am 11.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Alfred Ehrhardt Museum“ beschlossen. Anlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Kunstmuseums. Am 02.06.2022 hat die Gemeindevertretung die Umstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (gemäß § 12 BauGB) auf ein Angebotsbebauungsplan (gemäß § 8 BauGB) beschlossen.
Im weiteren Bauleitplanverfahren wurden die Planungsabsichten durch erste Konzeptansätze der Hochbauplanung konkreter. Die Errichtung des Kunstmuseums geht mit der Gestaltung öffentlicher Freiräume einher. Aufgrund dessen wird die vorhandene Grünfläche, welche unmittelbar südlich an den Planbereich des beabsichtigen Museums angrenzt, mit in den Geltungsbereich aufgenommen. Darüber hinaus geht mit der Entwicklung eines Kunstmuseums ein hoher Besucherverkehr, gerade über den motorisierten Individualverkehr, einher. Der ehemalige Bolzplatz der Ortslage Plüschow eignet sich für die Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes und wird daher ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 aufgenommen.
Das kulturelle und künstlerische Ensemble des Schloss Plüschow soll weiter gefördert werden. Hierzu soll die denkmalgeschützte Gebäudeanlage um ein Kunstmuseum erweitert werden. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach Wohnraum für die Künstler groß. Um weiteren Wohnraum für Künstleraufenthalte bereitzustellen, wird der Bereich des alten Kälberstalles künftig für die Errichtung Dauerwohnungen mit zugehörigen Künstlerateliers vorgehalten. Planungsrechtlich soll dies über die Ausweisung Sonstiger Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO vorbereitet werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den 2. ergänzenden Aufstellungsbeschluss zu fassen, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
608,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
