30.01.2024 - 6 Annahme von Sachzuwendungen für das Jahr 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Helms-Ferlemann macht darauf aufmerksam, dass in Zukunft bei Sachspenden nicht nur der Spender angegeben werden muss, sondern auch der Empfänger der Sachspende.

 

Herr Fenner gibt zur Kenntnis, dass eine Liste existiert, wer die Empfänger der jeweiligen Sachspenden sind.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Annahme von Sachzuwendungen für das Kreiserntedankfest 2023 lt. beiliegender Übersicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1015615&selfaction=print