07.12.2023 - 8 Beschluss über die Beschaffung eines Löschfahrz...

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Wortprotokoll

 

Herr Broose weist darauf hin, dass die Feuerwehr neben dem Einsatzgeschehen in der Gemeinde auch die Autobahn absichert. Deshalb ist es unverständlich und wird kritisiert, dass trotz Förderung erhebliche Kosten bei der Gemeinde hängen bleiben.

Frau Burmeister macht deutlich, dass durch die Landesbeschaffungsmaßnahme der Kostenanteil für die Gemeinde erheblich gesunken ist.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Beschaffung eines Löschfahrzeuges (LF20) zu und bestätigt somit die Abnahmeerklärung vom 21.10.2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Für den Standort Upahl soll im Rahmen einer Zentralbeschaffung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein Löschfahrzeug des Typs LF20 beschafft werden.

Die Ausschreibung erfolgte durch das Land. Die Gesamtkosten werden rund 441.000 € betragen, wobei Fördermittel vom Kreis in Höhe von 106.000 € sowie Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 147.000 € in Aussicht gestellt wurden. Somit bleibt ein Eigenanteil der Gemeinde von 188.000 €.

 

Die Beschaffung ist für die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dringend erforderlich.

Die Ortsfeuerwehr Upahl besitzt insgesamt drei Fahrzeuge, von denen bereits zwei älter als 20 Jahre sind. Das Tragkraftspritzenfahrzeug wurde im Jahr 1998 erstmals zugelassen und unterliegt durch erhöhten Verschleiß mittlerweile größeren Reparaturen. Zudem erfüllt das Fahrzeug nicht mehr die erhöhten Anforderungen, die insbesondere für den Abschnitt der A20 gelten, für den die Wehr als erster Abmarsch gemäß gültiger Ausrückordnung zuständig ist. Hinzu kommt das Gewerbegebiet, welches sich in den letzten 20 Jahren enorm entwickelt hat und nach dem heutigen Standard eine qualifiziertere Gefahrenabwehr voraussetzt. Durch die Anschaffung eines LF20 wäre sowohl die technische Hilfeleistung als auch die Brandbekämpfung gesichert. Dies wird durch den gültigen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde bestätigt.

 

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Anlagen zur Vorlage