28.11.2023 - 9 Annahme von Zuwendungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Annahme von Zuwendungen in Höhe von
- 200,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke (Kreiserntefest 2023) von Herrn Jörg Hünemörder,
- 200,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke von der Wohnungsgesellschaft Gägelow,
- 400,00 Euro für kulturelle und soziale Zwecke von Herrn Michael Gabler.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze von 100 Euro erreicht wird.
