20.11.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. 45 „Questiner Weg“ der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 20.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beschluss:
1) Für das rd. 1,6 ha große Gebiet in der Stadt Grevesmühlen, gelegen am Questiner Weg, begrenzt im Norden durch Grünflächen, im Osten durch Kleingärten und im Süden durch Wohnbebauung sowie im Westen durch Kleingärten, soll der Bebauungsplan Nr. 45 „Questiner Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuweisen, in dem verschiedene Arten von Wohngebäuden ermöglicht werden sollen. Vorgesehen ist ein Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Herr Janke sagt, dass der Beschluss bereits Thema im Bauausschuss war. Das eingezeichnete Areal ermöglicht den Hausbau. Es ist auch noch möglich, Stichstraßen in Richtung West II nachträglich zu bauen. Die Grundstücke sind jedoch noch in privater Hand.
Herr Uhle ergänzt, dass Wohngebiete wichtig sind und die entsprechenden Beschlüsse wichtig sind.
Der Umweltausschuss empfiehlt die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses.
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
9 |
|
4 |
Ja-Stimmen: |
4 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen ist gemäß Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg als Mittelzentrum zu einer angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und Wohnbauflächen verpflichtet. Da der Wohnungsleerstand weiterhin niedrig ist, ist die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes dringend notwendig. Mit dem Bebauungsplan Nr. 43.1 am Börzower Weg hat die Stadt bereits die Voraussetzungen für die Errichtung besonderer Wohnformen geschaffen. Ergänzend hierzu sollen am Questiner Weg Wohnbauflächen für eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern entstehen.
Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich sowie zwischen der vorhandenen Wohnbebauung am Questiner Weg und des Wohngebietes West II kann der Bebauungsplan Nr. 45 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
275,9 kB
|