20.11.2023 - 5 Bebauungsplan Nr. 46 "Naherholungs- und Freizei...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1) Für das rd. 6,5 ha große Gebiet südlich des Ploggensees, begrenzt im Norden durch den Ploggensee, im Osten durch Wald, im Süden durch die Wohnbebauung am Ploggenseering, der Mehrzweckhalle sowie dem künftigen Schulcampus sowie im Westen durch gewerbliche Nutzungen und Wald,soll der Bebauungsplan Nr. 46 „Naherholungs- und Freizeitgebiet am Ploggensee“ aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen das Gebiet am Ploggensee städtebaulich zu ordnen und durch ergänzende Nutzungen aufzuwerten. Der Bereich um den Ploggensee spielt eine wichtige Rolle für die zentrumsnahe Naherholung der Grevesmühlener Bevölkerung und soll deshalb als attraktiver Freizeitstandort gesichert werden.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Herr Janke berichtet, dass der Beschluss zum Bebauungsplan bereits in der Stadtvertretung beschlossen wurde. Es gab auch bereits einen großen Workshop zu diesem Thema.

Herr Uhle fragt nach dem Planungsstand.

Herr Janke antwortet, dass die Planungen bald beginnen.

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Sachverhalt:

 Bereits in den vergangenen Jahrzehnten spielte der Bereich um den Ploggensee für die Grevesmühlener Bevölkerung eine wichtige Rolle für die zentrumsnahe Naherholung. Aufgrund der Nähe zu größeren Wohngebieten und der Lage im direkten Anschluss an die Innenstadt bildet das Gebiet um den Ploggensee einen attraktiven Freizeitstandort für die Einwohner der Stadt.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Überlegungen, das Areal südlich des Ploggensees städtebaulich zu ordnen und aufzuwerten. Am 16. März 2023 fand diesbezüglich eine Sondersitzung des Bauausschusses statt, um verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten zu beraten.

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll nun die weitere Planung eingeleitet werden.

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Anlagen zur Vorlage