21.11.2023 - 16 Annahme einer Sachzuwendung für das Jahr 2023

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke informiert, dass die Beschlussvorlage nicht einsehbar war.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass der Beschluss dann in der Stadtvertretung erfolgt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachzuwendung von Janny´s Eis in Höhe von 140,00 Euro für das Stadtfest 2023 (Gutscheine für den Stadtlauf).

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

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