28.09.2023 - 8 Grundsatzbeschluss - Ausbaumaßnahmen in den Ort...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Felix Bremer
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Errichtung von zusätzlichen Straßenbeleuchtungen und zwei Bushaltestellen in den Ortsteilen mit ungenügenden Ausleuchtungen und Haltestellen, w.z.B. in den Ortsteilen Upahl, Hilgendorf und Kastahn. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Aufträge zur Planung und Errichtung der Straßenbeleuchtung und Bushaltestellen inklusive aller Nebenanlagen auszulösen.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern der Gemeinde bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Upahl plant den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Upahl, Hilgendorf und Kastahn durchzuführen. Zusätzlich soll in Kastahn und Hilgendorf jeweils eine Bushaltestelle errichtet werden.
Hierfür wurde durch das Ingenieurbüro Möller eine Kostenschätzung erstellt.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen für die aktuell noch nicht ausgeleuchteten Bereiche wird geplant, dies um 135 Leuchten zu erweitern. Durch die zusätzliche Straßenbeleuchtung soll die Sicherheit der Schutzsuchenden in der Gemeinschaftsunterkunft, Gewerbegebiet Upahl und der umliegenden Bevölkerung gewährleisten werden.
Die beiden Bushaltestellen sollen die Erreichbarkeit der umliegenden Zentren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern.
Die Umsetzung der Maßnahmen kostet laut aktueller Kostenschätzung 1.018.246,00 €.
Gemäß § 8, Abs. 2 Nr. 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei Auftragsvergaben für Planungsleistungen im geschätzten Wert von bis zu 3.000,- € und für Bauleistungen im geschätzten Wert von bis zu 25.000,- € sowie nach der HOAI im geschätzten Wert von bis zu 3.000,- € im Einzelfall.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden durch den Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern sind für die Gemeinschaftsunterkunft, sowie für die Schutzsuchenden verantwortlich. Aus diesem Grunde sollen die Kosten für die Baumaßnahme auch der Gemeinde bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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