28.08.2023 - 5 Verwaltungsumlage 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 28.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert die Beschlussvorlage.
Innerhalb des Amtsausschusses wurde diskutiert, ob gegebenenfalls für die Rückzahlung ein Nachtragshaushalt zur Absenkung der Amtsumlage erstellt werden soll. Es empfiehlt sich, den Nachtragshaushalt sowohl für das Amt als auch für die Stadt zu Beginn des nächsten Jahres zu erstellen, da die Entwicklung für das Haushaltsjahr dann besser absehbar ist, erklärt Frau Lenschow.
Sachverhalt:
Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land hat die Verwaltungsumlage für das Jahr 2022 geprüft.
Die entsprechend beiliegender Aufstellung ermittelte Verwaltungsumlage für das Jahr 2022 beträgt 1.399.577,29 Euro.
Die Berechnung der Verwaltungsumlage erfolgte wie im Vorjahr auf Basis des neu geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 13.05.2019. Es wurden alle umlagefähigen Personalkosten entsprechend dem festgelegten Schlüssel zugrunde gelegt sowie die Sachkosten pauschal gemäß § 5 des Vertrags ermittelt. Gegengerechnet wurden alle Kostenbeteiligungen Dritter, die aus Ämterkooperationen, Lohnkostenzuschüssen und sonstigen Erstattungen resultieren. Zudem wurde die demographische Entwicklung berücksichtigt. Bei den Personalkosten sind entsprechend Ergänzung zur Anlage 1 des Vertrages die Auszahlungen für Personalgestellung eingeflossen.
Die Verwaltungsumlage wurde im Haushalt 2022 mit 1.663.300 Euro geplant, die als Abschläge geleistet wurden. Somit ergibt sich eine Rückzahlung durch die Stadt an das Amt in Höhe von 263.722,71 Euro.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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