04.09.2023 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 51 „Sonstig...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt: 

1) Für das rd. 7 900 m² große Gebiet nördlich des Stadtzentrums, begrenzt im Norden durch kleinere Gewerbeeinheiten und Kleingärten, im Osten den im Bau befindlichen Mountainbike-Parcours, im Süden durch Gewerbebetriebe sowie im Westen durch einen großflächigen Lebensmitteldiscounter, umfassend die Flurstücke 103/16 (teilw.), 146/2 sowie 146/4 der Flur 6 in der Gemarkung Grevesmühlen,soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 51 „Soziales Wohnen in der Sandstraße“ gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden (s. Übersichtsplan in der Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 beabsichtigt die Stadt Grevesmühlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstiges Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Soziales Wohnen“ zu schaffen.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

  • davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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entfällt

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1013988&selfaction=print