05.09.2023 - 10 Beschlussfassung über Kreditaufnahmen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert die Kreditaufnahmen in Höhe von ca. 10 Mio.€. Davon ist für den Schulcampus 1 Mio.€ vorgesehen und 1,5 Mio.€ für 3 Straßenbaumaßnahmen. Sie berichtet, dass diese beiden Kreditaufnahmen in das Portfolio der KfW passen. Trotz des günstigen Zinssatzes der KfW soll eine Ausschreibung am Kreditmarkt erfolgen. Im Finanzausschuss wurde diskutiert, wie die restliche Summe finanziert werden soll. Der Finanzausschuss einigte sich darauf, dass eine Ausschreibung über die gesamte Restsumme mit zwei unterschiedlichen Zinsbindungsfristen erfolgen soll. Die Angebotsfrist läuft bis 25.09.2023  12 Uhr. Die Zuschlagserteilung muss spätestens bis zum 26.09.2023 8.30 Uhr erfolgen. Aufgrund des engen Zeitplans wird es zur Stadtvertretung eine Tischvorlage geben.

 

Herr Baetke erkundigt sich, wofür der Rest vorgesehen ist.

 

Frau Lenschow erläutert, dass die restliche Summe für Baumaßnahmen, Gewerbegebiete und die Sanierung des Rathauses genutzt werden sollen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt folgende Kreditaufnahmen:

1. Eine Kreditaufnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm IKK 208 - Investitionskredit für Kommunen in Höhe von 1.000.000 Euro zur Finanzierung des Neubaus Schulcampus. Sollte eine parallele Angebotsabfrage bei den Hausbanken zu einem günstigeren Zinssatz als dem am 25.09.2023 bei der KfW aufgeführten Tagesszinssatz führen, beschließt die Stadtvertretung eine Kreditaufnahme bei der ...

2. Eine Kreditaufnahme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm IKK 208 - Investitionskredit für Kommunen in Höhe von 1.580.000 Euro zur Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen "Rosenweg", "Alte Schäferei" und der Neugestaltung des Platzes vor der Volks- und Raiffeisenbank in der August-Bebel-Straße. Sollte eine parallele Angebotsabfrage bei den Hausbanken zu einem günstigeren Zinssatz als dem am 25.09.2023 bei der KfW aufgeführten Tagesszinssatz führen, beschließt die Stadtvertretung eine Kreditaufnahme bei der ...

3. Eine Kreditaufnahme bei der ..... in Höhe von 7.362.500 Euro zur Finanzierung von Investitionsauszahlungen 2022 und 2023. 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen befindet sich derzeit in der Kassenkreditlinie (aktueller Stand am 04.08.2023: -815.795,12 €). Die Ursache hierfür liegt in der Umsetzung einer Vielzahl größerer Investitionen gemäß Haushaltsplanung. Einerseits stehen hier zum Teil noch Fördermittel aus, andererseits sind zur Finanzierung der Investitionen Kreditaufnahmen vorgesehen. 

Aus der Haushaltsgenehmigung 2022 steht noch ein Kreditrahmen von 9.942.500 Euro zur Verfügung, aus der Haushaltsgenehmigung 2023 weitere 4.500.000 Euro. Es empfiehlt sich, zunächst auf die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2022 zurückzugreifen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung steht.

Anhand der geplanten und in der Umsetzung befindlichen Investitionen wurde in einem ersten Schritt geprüft, inwieweit zinsgünstige Darlehen aus dem Förderprogramm 208 der KfW in Anspruch genommen werden können. Dies ist nach Abstimmung mit der KfW für den 1. BA des Schulcampus und für Straßenbaumaßnahmen möglich. Die Zinskonditionen der KfW lagen bei den vergangenen Kreditabfragen zwischen 0,6 und 0,1 Prozentpunkte unter den Konditionen der Hausbanken. Die Finanzierung erfolgt für Kredite bis 2 Mio. € zu 100%. 

Der 1. Bauabschnitt des Schulcampus (Regionalschule) soll 2023 fertig gestellt werden. Die Gesamtkosten von 17 Mio. € werden über Fördermittel (EFRE und KFW BEG Kommunen) in Höhe von 6,74 Mio. €, ein in 2022 aufgenommenes Darlehen bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest (3,178 Mio. €) und Eigenmittel aus der Liquidität der Stadt Grevesmühlen finanziert. Ein Teil dieser Eigenmittel soll nun über ein KfW-Darlehen finanziert werden. Hierfür soll ein Darlehen in Höhe von 1 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren aufgenommen werden. Ein Teil der Zins- und Tilgungsleistungen wird nach Fertigstellung durch Schulkostenbeiträge refinanziert. Eine parallele Abfrage des Zinssatzes erfolgt bei den Hausbanken zu den gleichen Bedingungen. 

Hinsichtlich der Straßenbaumaßnahmen befinden sich die Straßen "Rosenweg", "Alte Schäferei" und der Platz vor der VR-Bank in der Umsetzung. Insgesamt sind hier Investitionen von 1.580.000 Euro geplant, die ebenfalls durch die Aufnahme eines KfW-Darlehens mit einer Laufzeit von 30 Jahren, einer Zinsbindung von 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Jahren finanziert werden sollen. Ein Teil der Zins- und Tilgungsleistungen wird über die pauschale Zuweisung des Landes für die entgangenen Straßenbaubeiträge refinanziert. Eine parallele Abfrage des Zinssatzes erfolgt bei den Hausbanken zu den gleichen Bedingungen.

Damit verbleiben aus der Kreditgenehmigung 2022 noch 7.362.500 Euro für die übrigen, bislang in 2022 und 2023 umgesetzten Investitionen.  Hierzu wurden die Hausbanken (Volks- und Raiffeisenbank Mecklenburg e.G. (DG Hyp); die Deutsche Kreditbank und die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest) zur Abgabe eines Angebots für ein Ratentilgungsdarlehen aufgefordert. Die Laufzeit des Darlehens soll 30 Jahre (keine tilgungsfreien Jahre) betragen, was in etwa der durchschnittlichen Abschreibungsdauer der finanzierten Investitionen entspricht. Die Zinsbindung wurde jeweils für 15 und für 20 Jahre abgefragt. Die Angebote sollen zum 25.09.2023 abgegeben werden. Die Auswertung der Angebote wird als Tischvorlage an die Stadtvertretung ausgereicht, die Entscheidung trifft die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am gleichen Abend. Der Zuschlag ist dann am 26.09.2023 bis 8:30 Uhr zu erteilen. 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 28.08.2023 über die Kreditaufnahmen beraten und diese Vorgehensweise empfohlen. 

 

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Anlagen zur Vorlage

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