13.07.2023 - 15 Grundsatzbeschluss zur Plakatierung auf oder an...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister teilt einleitend mit, dass bereits Anfang des Jahres diverse Flächen zur Verfügung gestellt wurden. Jede Aufstellung erfolgte bisher mit Rücksprache und Genehmigung durch den Bürgermeister. Schilder aufgestellt sind bisher am Wall, am gemeindeeigenen Zaun und am Giebel der Werkstatt. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch die Aufstellung eines weiteren Schildes, das weder beim Bürgermeister noch in der Verwaltung beantragt oder genehmigt wurde. Deshalb sollte dieses Thema grundsätzlich diskutiert werden, wie hier weiter verfahren werden soll. So könnte prinzipiell festgelegt werden, dass der Antragsteller für sein Schild, den Inhalt und die Aufstellung verantwortlich ist, ebenso, dass unansehnliche Schilder beräumt werden können

 

Herr Broose erkundigt sich, wer im Schadensfall haftet und bezieht sich dabei auf die zum Teil starken Winde die auftreten können.

Frau Scheiderer erklärt, dass immer der Grundstückseigentümer haftet, von dem die Gefahr ausgeht, also in diesem Fall die Gemeinde.

Der Bürgermeister wünscht eine Liste mit den Namen der Aufsteller der Schilder.

 

Herr Baumann erinnert an die Beschlussfassung einer Verordnung durch den Amtsausschuss über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amtsbereich. Hierin ist auch das unerlaubte Plakatieren und Beschriften von öffentlichen Verkehrsflächen geregelt.

 

Die Bürger erhalten jetzt die Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern.

 

Die anwesenden Bürger diskutieren intensiv die Gestaltung am Wall und an den Zäunen.

Der Bürgermeister weist nochmals darauf hin, dass festgelegt werden soll, wie zukünftig damit umgegangen werden soll. Herr Springer teilt mit, dass es keine Inhalte gibt, die verfassungswidrig sind, ansonsten wären bereits Hinweise vom Ordnungsamt bzw. der Polizei eingegangen und die betreffenden Schilder entfernt worden.

 

Herr Gerber weist darauf hin, dass diese Diskussion eigentlich nur entstanden ist, weil ein Schild aufgestellt wurde, das einmal in die andere Richtung ging und für mehr „Toleranz und Vielfalt“ plädiert.
Der Bürgermeister entgegnet darauf, dass es für dieses Schild im Vorfeld keine Anfrage gegeben hat und auch keine Genehmigung erteilt wurde.

 

Auf die Anfrage mehrerer Bürger, ob es so geregelt werden könnte, dass nur die Bürger von Upahl bzw. aus der Gemeinde ihre Schilder aufstellen können entgegnet der Bürgermeister, dass das nicht geht. Es handelt sich hierbei um öffentliche Flächen und jeder hat das Recht auf eine freie Meinungsäußerung.

Frau Scheiderer bestätigt, dass dieses Recht für alle gilt. Wenn die Gemeinde Upahl das nicht so will, dann muss sie diese Angelegenheit über eine Satzung regeln.

Der Bürgermeister spricht sich ebenfalls dafür aus, diese Angelegenheit über eine Satzung zu regeln. Die freie Meinungsäußerung kann niemandem verwehrt werden. Allerdings können in einer Satzung nur allgemeine Grundsätze geregelt werden. Diese Aussagen werden ausgiebig diskutiert.

 

Herr Radtke erkundigt sich, ob wirklich die Aufstellung jedes Schildes angefragt bzw. genehmig worden ist. Er sagt aus, dass ihm nicht bekannt war, dass eine Beantragung erfolgen muss.

Herr Springer betont abermals, dass es nicht um den Inhalt der Schilder geht, sondern um die Meinungsfreiheit. Die Gemeinde hat die Möglichkeit, eine Satzung zu beschließen oder weiter nach der beschlossenen Verordnung des Amtes zu verfahren.
 

Frau Rahn macht deutlich, dass es eigentlich nur darum geht, dass nichts unerlaubt aufgestellt wird.

Herr Voß bekräftigt die Meinungsfreiheit, rät aber vom Beschluss einer Satzung eher ab. Er ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Aufstellung von Schildern weiterhin über den Bürgermeister getroffen werden sollte.

 

Die Bürger diskutieren, ob der Bürgermeister regeln kann, welche Plakate am Wall aufgehängt werden bzw. welche Plakate an anderen Stellen hängen sollten.
Frau Scheiderer weist darauf hin, wenn die Plakatierung erlaubt und die Größe und Dauer nicht geregelt ist, dann kann jeder ein Plakat da aufhängen wo er möchte. Das einzige was nicht passieren darf sind verfassungsfeindliche Inhalte.

 

Ein Bürger erkundigt sich, was passieren würde, wenn man als Bürger den Wall in Upahl pachtet.
Frau Scheiderer teilt mit, dass das möglich ist und es sich dann um Privatflächen handelt, auf denen man selbst entscheiden kann was aufgehängt wird.

 

Frau Klimt spricht die Beschlussfassung zur Veränderungssperre und Stopp des Bauverfahrens für Aufstellung der Flüchtlingscontainer an. Nach Aussagen des Landrates kann nur Herr Pegel diese Veränderungssperre aufheben. Aufgrund welches Paragraphen ist er dazu berechtigt? Dann brauch die Gemeinde eigentlich keine Beschlüsse mehr fassen, wenn von übergeordneter Seite nochmal darüber entschieden wird.

Frau Scheiderer erklärt, dass Herr Pegel nicht die Veränderungssperre aufgehoben hat, sondern das gemeindliche Einvernehmen ersetzt hat zur Erteilung der Baugenehmigung des Landkreises. Vor dem Ersatz des gemeindlichen Einvernehmens ist die Stellungnahme der Gemeinde anzuhören. Das ist auch gemacht worden.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeinde Widerspruch eingelegt hat gegen die Entscheidung des Innenministeriums. Sollte die Baugenehmigung erteilt werden, wird die Gemeinde dagegen vorgehen.

 

Frau Böckmann ist der Meinung, dass der Ausspruch „Toleranz und Vielfals“ ganz wunderbar zu Plüschow und dem Schloss passt und das Schild besser dort aufgestellt werden sollte. Frau Böckmann räumt ein, dass es fraglich ist Toleranz gegenüber der Zuweisung von 400 Flüchtlingen für so ein kleines Dorf zu haben.

Vielmehr würde sie sich wünschen, dass nach dem Königssteiner Schlüssel jedem Ort so viele Flüchtlinge zugewiesen werden, wie der Schlüssel hergibt.

 

Herr Radtke ist erstaunt, dass sein aufgestelltes Schild solche Wellen schlägt und verweist auf das Logo von Grevesmühlen: „Grevesmühlen ist bunt“. Wenn man Schilder erlaubt, dann muss man auch verschiedene Meinungen erlauben.

 

Der Bürgermeister greift diese Aussagen auf und wird prüfen, ob die Gemeinde eingrenzen kann, welche Schilder zugelassen werden bzw. ob und wie der Bürgermeister hierzu beauftragt werden kann.

 

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass viele Einwohner von Upahl die Gelegenheit genutzt haben, um ihre Meinung kundzutun. Zum Schloss Plüschow erklärt der Bürgermeister, dass dort großartige Leistungen über viele Jahre vollbracht wurden, wobei auch die Künstler Eindrücke mitnehmen. Wenn die Künstler durch den OT Upahl fahren, sehen sie eine etwas andere Meinung. Die Künstler müssen aber über die Gründe aufgeklärt werden, damit sie das verstehen.

 

Ein Bürger erklärt, dass es traurig ist, dass solche wichtigen Themen nicht vorher besprochen werden, sondern gleich an die Medien weitergehen. Ein Gespräch würde vieles aus der Welt schaffen.

 

Ein Bürger erkundigt sich, ob man den jetzigen Stand der Schilder nicht „einfrieren“ kann, d. h. dass alles was da ist bleiben kann und neue Schilder nicht mehr zugelassen werden. Lediglich eine Erneuerung von defekten Schildern sollte erfolgen können.

 

Frau Frahm regt an zu prüfen, ob über Verordnungen zu öffentlichen Grünanlagen eine Regelung erfolgen kann.

 

Eine Bürgerin erkundigt sich, wie verfahren werden soll, wenn ein Schild bzw. Plakat ausgetauscht werden muss.

Der BM erklärt, dass der Inhalt dem Bürgermeister oder der Gemeindevertretung zur Kenntnis bzw. Genehmigung vorgelegt werden sollte. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden geprüft.

 

Herr Voß empfiehlt, dass die Gemeindevertreter das Gespräch mit den Künstlern suchen sollten, um eventuelle Vorurteile auszuräumen.
Herr Radtke entgegnet, dass es oftmals viel zu wenig Informationen über die Menschen gibt, die in die Gemeinde kommen sollen.

 

Auf Nachfrage von Frau Scheiderer legt die Gemeindevertretung fest, erklärt, dass der Bürgermeister entscheiden sollte, wo welche Plakate aufgestellt werden dürfen. Die Größe der Plakate sollte geregelt werden. Ausgehend von den bereits stehenden Schildern wird eine Größe von ca. 1 m² vorgeschlagen.

 

(Herr Broose verlässt die Sitzung – 20:45 Uhr.)

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dass an den gemeindeeigenen Zäunen nichts mehr aufgehängt werden sollte, ebenso an den Giebeln der Werkstatt. Vorhandene Schilder sollen von den Zäunen entfernt werden. Die Fläche gegenüber dem Kindergarten und der Wall können weiter genutzt werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Plakatierung an oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen Folgendes zu regeln:

  1. Schilder können auf den gemeindeeigenen Flächen aufgestellt werden, sollten aber nicht größer sein als die bereits vorhandenen Schilder.
  2. Die Fläche am Wall, gegenüber dem Kindergarten und das Stromhäuschen werden für die Aufstellung von Schildern und Plakaten freigegeben. An gemeindlichen Zäunen dürfen keine Schilder mehr angebracht werden. Die vorhandenen Schilder sind zu entfernen.
  3. Die Aufstellung der Schilder ist vorher beim Bürgermeister schriftlich zu beantragen.
  4. Es dürfen keine Schilder überdeckt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Sachverhalt:

Seit Anfang des Jahres wurden insbesondere an der L03, Ortsdurchfahrt Upahl, zahlreiche Plakate und Schilder zur Kundgabe von Meinungen unter zustimmender Kenntnisnahme der Genmeindevertretung Upahl aufgestellt. Da dieser Zustand nunmehr fast ein halbes Jahr besteht und zudem der Wunsch geäußert wurde, dort weitere Schilder aufstellen zu dürfen, soll diskutiert werden, ob und wenn "Ja" unter welchen Voraussetzungen, das An- oder Aufbringen von Schildern oder Plakatenan oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen in der Gemeinde Upahl gergelt werden soll.

Dazu gibt es verschiedene Ansätze, die es zu dikutiern und entscheiden gilt.

Denkbar wäre es, dem Bürgermeister die Entscheidungskompetenz vollständig zu übertragen und hinsichtlich der Aufstellungsorte, der Aufstellungsdauer, der Anzahl, der Größe und des Inhalts der Schilder und Plakate keine weitere Regelung zu treffen. Beschränkt wäre eine solche Regelung alleine durch den gesetzlich normierten Rahmen, z.B. dass verfassungsdfeindliche Äußerungen verboten sind, der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt werden darf oder die Statik großer Plakate fachlich abgenommen sein muss. 

Möglich ist jedoch auch, dass die Gemeindevertretung dem Bürgermeister hinsichtlich der vorgenannten Kriterien einen verbindlichen Handlungsrahmen durch Beschluss vorgibt. 

Darüber hinaus kann eine Regelung auch durch den Beschluss einer Sondernutzungssatzung erfolgen, in welcher die einzelenen Parameter für Plakatierung und Beschlilderung in der Gemeinde Upahl geregelt werden. Dies hätte zur Folge, dass Beschilderungen oder Plakatierungen nur noch auf Antrag gegen Entgelt genehmigt und durchgeführt werden könnten. Entsprechende Anträge wären vor der gewünschten Plakatierung oder Beschilderung in der satzungsgemäß festgelegten Frist an die Stadtverwaltung zu richten, die auch die Kontrolle der in der Erlaubnis festgelegten Bedingungen durchführt und bei Missachtung eventuelle Konsequenzen durchsetzt.

Für den Fall, dass die Plakatierung an oder auf gemeindeeigenen Gebäuden und Flächen in der Gemeinde Upahl zukünftig geregelt werden soll, ist auch darüber zu befinden, wie mit der bereits vorhandenen Beschilderung/Plakatierung weiter zu verfahren ist.

 

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