13.07.2023 - 11 Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung von I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Upahl
- Datum:
- Do, 13.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert diese Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass die Gemeinde derzeit in der Kassenkreditlinie und nicht zahlungsfähig ist. Sie profitiert im Moment vom Gesamtbestand der finanziellen Mittel der Verwaltungsgemeinschaft.
Aufgetretene Fragen werden durch Frau Lenschow beantwortet.
Herr Broose erkundigt sich bezüglich der 20jährigen Laufzeit und Zinsbindung bzw. Absicherung der Rückzahlung
Frau Lenschow versichert, dass das vorher ausgiebig diskutiert und geprüft wurde. Die Laufzeit wurde dem angepasst, was die Durchschnittsabschreibungsdauer des Vermögens ist, was finanziert wird. Die Zinsen müssen aus dem laufenden Bereich erwirtschaftet werden.
Der Gemeinschaftstopf ist derzeit stark beansprucht. Die Gemeinde Gägelow spart für einen Schulneubau und -anbau und Grevesmühlen baut derzeit den Schulcampus.
Herr Broose erkundigt sich, ob die Zinsen noch verhandelbar sind.
Das wird von Frau Lenschow verneint.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 1.000.000,00 Euro bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest zur Finanzierung der bislang nicht umgesetzten Investitionen ausVorjahren, die über die Bildung von Haushaltsresten in das Jahr 2023 übertragen wurden.
Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Upahl wurden Kredite für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000,00 Euro zur Finanzierung der bislang nicht umgesetzten Investitionen aus Vorjahren festgesetzt. Diese wurden über die Bildung von Haushaltsresten in das Jahr 2023 übertragen. Die Kreditgenehmigung wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde ohne Vorbehalt der Einzelkreditaufnahme gemäß § 52 Abs. 4 KV M-V mit Genehmigung des Haushaltes 2022 am 24.03.2022 erteilt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser Haushaltssatzung (also mindestens bis 31.12.2023).
Die bisher geleisteten Eigenanteile belaufen sich auf 1.003.526,00 Euro. Die Gemeindevertretung entscheidet gemäß Hauptsatzung bei Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes ab einer Höhe von 50.000,00 Euro.
Ausgeschrieben wurde der Betrag von 1.000.000,00 Euro als Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit Es wurden 3 Angebote angefragt. Da die Banken ihre Angebote nur wenige Stunden halten können, sind die Angebote bis zum 13.07.2023, 12.00 Uhr einzureichen. Das Ausschreibungsergebnis wird der Gemeindevertretung als Tischvorlage nachgereicht.
Der aktuelle Kassenkredit der Gemeinde per 23.06.2023 beträgt -555.201,70 Euro (Stand per . Mit der Aufnahme des Darlehens wird die Gemeinde wieder zahlungsfähig. Die bisher aufgenommenen Kredite für Investitionen beliefen sich zum 01.01.2023 auf einen Stand von rd. 247.200 Euro.
Anlagen zur Vorlage
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