13.07.2023 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert zum festgestellten Jahresabschluss.

 

Herr Broose spricht an, dass im Prüfungsvermerk steht, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses nicht in der gesetzlich erforderlichen Frist erfolgt ist.

Frau Lenschow erklärt, dass das mit der Nachholung der Jahresabschlüsse zu tun hat. Spätestens Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres werden die Abschlüsse für 2022 und 2023 gemacht. Die Gemeinden wurden vorgezogen zu Lasten der Stadt Grevesmühlen.

Herr Voß lobt die vorbereiteten Prüfunterlagen für den RPA und spricht der Kämmerei seinen Dank aus. Frau Lenschow wird diesen Dank auch an das Bauamt weiterreichen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 15.05.2023.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.560.968,43 Euro ist in das Jahr 2022 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -633.128,47 Euro.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage