12.06.2023 - 6 Annahme von Zuwendungen

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Wortprotokoll

Frau Lenschow erwähnt vorab, dass die Möglichkeit besteht, dass sich die Beschlussvorlage bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 22.06.2023 durch neu eingegangene Spenden aktualisiert. Damit erklären sich die Mitglieder des Finanzausschusses einverstanden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Grevesmühlen empfiehlt die Annahme von Zuwendungen lt. beigefügter Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.     

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1012991&selfaction=print