06.06.2023 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26 für die Neubebauung im Sinne einer Nachnutzung am westlichen Ortseingangsbereich nördlich der Hauptstraße in der Ortslage Proseken.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 wird begrenzt:

- im Norden: durch die Kleingartenanlage,

- im Osten: durch vorhandene Wohnbebauung auf dem Grundstück Hauptstraße

Nr. 25, Flurstück 3/92,

- im Süden: durch die Hauptstraße (L01),

- im Westen: durch den Weg und wegebegleitender Bepflanzung zur Kleingartenanlage.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

2. Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für seniorengerechte und barrierefreie Wohnbebauung in Mehrfamilienhäusern. Die erbauten Wohnungen dürfen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß A§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

 Die Ortslage Proseken ist geprägt durch die vorhandene Wohnnutzung und Gemeinbedarfseinrichtungen, insbesondere die Schule. Die Bebauung erstreckt sich nördlich der Hauptstraße (L01).

Im Flächennutzungsplan hat die Gemeinde Gägelow formuliert, die Struktur des Ortes zu erhalten und weiter zu entwickeln.

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt zur Deckung des Bedarfes an Wohnraum (barrierefreier Wohnraum in Wohnungen in Mehrfamilienhäusern) die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neubebauung am westlichen Ortseingang zu schaffen. Die bisher bereits gärtnerisch genutzten Flächen und teilweise mit Nebengebäuden bebauten Flächen sollen für eine Wohnbebauung vorbereitet werden. Dazu soll der Bebauungsplan Nr. 26 aufgestellt werden.

Die Fläche befindet sich am westlichen Ortseingang nördlich Hauptstraße (L01).

Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern.

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan hat die Gemeinde Gägelow ihre Vorgaben für die zukünftige Entwicklung der Ortslage getroffen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 26 wurden im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Gägelow Wohnbauflächen dargestellt. Die Planung gilt somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Wahl des Planverfahrens

Die Gemeinde Gägelow sieht die Nachnutzung der gärtnerischen bzw. teilweise mit Nebengebäuden bebauten Flächen als Grundlage für die Anwendung des Verfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die weitere Abstimmung erfolgt im Zuge der Erstellung der Bauleitplanung; insbesondere mit der Planungsanzeige oder den Vorentwurf.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1012697&selfaction=print