28.03.2023 - 8 Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt gemäߧ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)die Ergänzungssatzung für den südöstlichen Ortseingang von Barendorf,bestehend aus der Planzeichnung und dem Satzungstext, als Satzung.

2. Die Begründung wird gebilligt.

3. Der Beschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen über die Ergänzungssatzung für den südöstlichen Ortseingang gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die in Kraft getretene Satzung ergänzend in das Internet eingestellt wird.

4. Die Verwaltung der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevemühlen hat die Ergänzungssatzung für den südöstlichen Ortseingang der Ortslage Barendorf aufgestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die ergänzende Bebauung zu schaffen.

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Stadtvertretung gefasst.

Die Satzungsunterlagen sowie die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse des Abwägungsbeschlusses.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung ist auch ohne Klarstellungssatzung für den Ortsteil Barendorf möglich. Die Regelungsdichte wurde auf das erforderliche Maß reduziert.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme wurde bereits umgesetzt und somit bedarf es keiner weitergehenden Regelung.

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen zu können, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Ergänzungssatzung in Kraft.

Die vorliegende Ergänzungssatzung ist als aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt zu betrachten.

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Anlagen zur Vorlage