20.03.2023 - 5 Interkommunaler Großgewerbestandort; aktueller ...

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Wortprotokoll

Herr Prahler berichtet zu den Grunderwerben. Für die Grevesmühlener Seite wurde ein Umlegungsverfahren eingeleitet. Die notwendigen Grundstücksgeschäfte sollen - soweit möglich - im Rahmen des Verfahrens abgewickelt werden. Die Prüfung einer Entwicklungsmaßnahme auf der Upahler Seite wird durch eine Rechtsanwältin geprüft.

Mit Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Upahl befindet sich auch das ehemalige Wohnhaus und das Ruinengrundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Plangebiet.

Auf der Grevesmühlener Seite gibt es private Eigentümer, die Tauschflächen in der Gemeinde Upahl haben möchten. Wenn die Gemeindevertretung dem zustimmt, wird sich die Gemeinde Upahl in das Gebiet der Stadt Grevesmühlen einkaufen. Das im Kooperationsvertrag aufgeführte Tauschverhältnis muss dann neu berechnet werden.

Weiterhin berichtet Herr Prahler zum Verkauf bzw. zu Reservierungen. Es gibt drei Investoren, die alle 14 Tage an den stattfindenden Jour fixe teilnehmen. Die bisher ausgehandelten Reservierungsvereinbarungen müssen neu beschlossen werden, da im Zuge der Verhandlungen Unstimmigkeiten geklärt wurden.

Ein separater Antrag auf Förderung von 75% der Kosten für die Machbarkeitsstudie und Fachgutachten ist Anfang des Jahres beim Landesförderinstitut gestellt. Ein neuer Fördermittelantrag auf Förderung der Erschließung wird voraussichtlich im April gestellt. Hier ist einerseits die aktualisierte Kostenschätzung des Ingenieurbüros offen und andererseits ist mit höheren Kosten aufgrund gestiegener Preise und der weiteren geplanten Erschließungsstraße auf der Upahler Seite zu rechnen.

Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan sind für die gemeinsame Sitzung am 18.04.2023 zum Beschluss vorgesehen. Der Satzungsbeschluss ist für Oktober/November 2023 angedacht.

Herr Prahler weist auf das grüne Gewerbegebiet hin, welches grundsätzlich nach den Vorgaben G3 des Landes M-V zertifiziert wird. Diese Vorgaben wurden für bestehende Gewerbegebiete entwickelt. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium soll die Zertifizierung für neu zu entwickelnde Gewerbegebiete überarbeitet werden.

Zur Realisierung soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Ein Angebot hierfür liegt vor und wird für die gemeinsame Sitzung im April als Beschlussvorlage vorbereitet. Ebenso werden Beschlussvorlagen zum Abschluss der Reservierungsvereinbarungen und zu Grundstücksgeschäften auf der Tagesordnung sein.

Herr Holm-Bertelsen fragt, ob die Investoren mit dem Grundstückskauf ein Stück grünes Gewerbegebiet bekommen. Herr Prahler teilt daraufhin mit, dass die Festlegungen zum grünen Gewerbegebiet zum größten Teil im B-Plan festgeschrieben werden.

Herr Bahr erkundigt sich zum einen nach der Gesamtinvestitionssumme der bisher interessierten Investoren und zum anderen nach dem wasserrechtlichen Stand. Herr Prahler führt dazu aus, dass das Oberflächenwasser jetzt bereits in den Vorfluter abgeleitet wird. Die Menge des in den Vorfluter abfließenden Wassers darf sich durch das Gewerbegebiet nicht verändern. Ein Teil des geplanten Großgewerbestandortes befindet sich in der Trinkwasserschutzzone 3, verbunden mit höheren Auflagen. Die Investitionssummen der gesamten Investoren werden zusammengetragen und nachgereicht.