22.03.2023 - 5 Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für d...

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Wortprotokoll

Frau Scheiderer informiert über die Grundsätze der Schöffenwahl und gibt einen kurzen Einblick in die Tätigkeit. Da sich erst eine Person aus dem Gemeindegebiet bereiterklärt hat, hier mitzuwirken, wird die Notwendigkeit für eine zweite Person deutlich gemacht.

 

Daraufhin erklärt sich Frau Katja Graff, wohnhaft Zum Sportplatz 6 in 23936 Upahl ebenfalls bereit, hier mitzuwirken. Der notwendige Bewerbungsbogen mit Unterschrift wird nachgereicht.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage aufgeführten Personen (Frau Birgit Maaßen und Frau Katja Graff) nach ihrer Wahl durch die Gemeindevertretung gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes auf die Vorschlagsliste der Gemeinde Upahl zur Wahl der Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gesetzt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

17

  • davon anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2023 steht wieder die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Wismar an. Grundlage hierfür ist das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffen auf. Diese soll von 2/3 der Mitglieder der Gemeindevertretung gewählt werden, mindestens jedoch von der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

Für die Vorschlagsliste für den Bereich des Amtsgerichtsbezirks Wismar sind von der Gemeinde Upahl 2 Vorschläge zu unterbreiten, wovon 1 Vorschlag vorliegt.

 

Die Vorschlagsliste mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich bereit erklärt haben, für das Schöffenamt zu kandidieren, entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011918&selfaction=print